Diese Anlage entspricht den Schießstandrichtlinien sowie der Sportordnung des
Deutschen Schützenbundes bzw. die abweichende Diszipline der Landesverbände
im Deutschen Schützenbunde.V. „Liste B“.
Der Abstand der zu beschießenden Fläche von Ø 85 mm beträgt 300 mm.
Geschossen wird mit Unterhebelgewehren oder halbautomatischen Waffen im
Kaliber .22LFB auf eine Entfernung von 25 m oder 50 m (je nach Bundesland).
Aufgrund der Bauweise können Geschosssplitter nicht zur Seite oder nach oben
gelangen.
Der hintere Splitterschutz sorgt gleichzeitig für eine gleichmäßig dunkle Zielfläche.
Bei einem Treffer wird das Ziel verriegelt und ist auch auf 50 m sofort für den Schützen und die Zuschauer sichtbar. Die Aufstellung der Plates erfolgt über einen Seilzug.
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Letzte Akutalisierung der Homepage April 2011