Anstelle des Splitterschutzes der bei all unseren Anlagen mitgeliefert wird, wurde hierein integrierter Geschossfang angebaut. So lässt sich diese Anlage z.B. auf 25 Meter in einer 50 Meterbahn aufstellen. Dies ist jedoch nur für Randfeuerwaffen Kaliber .22 L.R. mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von max. 200 Joule zulässig. Schießstandrichtlinien 2000 Nr. 4.7.8.3
Besucher seit 01.01.05
Letzte Akutalisierung der Homepage April 2011